Details

Die richtige Tour ist nicht dabei? Fragen Sie Ihre eigene Tour an!

Senden Sie uns unverbindlich Ihre individuelle KNUMO-Touranfrage

Gruppentouren

Senden Sie uns unverbindlich Ihre individuelle KNUMO-Gruppenanfrage

Zulassung erfolgt

SEGWAY – Ein smarter Elektroroller ganz offiziell und unbürokratisch auf deutschen Straßen

Nach einem langwierigen Zulassungsmarathon ist es geschafft. Der kultige Elektro-Roller SEGWAY darf jetzt ohne umfangreiches Ausnahmeverfahren auf deutschen Straßen fahren. Die Verordnung über die Zulassung von „elektronischen Mobilitätshilfen“, hat am 10. Juli 2009 den Bundesrat passiert. Am 24. Juli wurde diese Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Damit dürfen die Straßenversionen des SEGWAY Personal Transporter (i2 und HT) ab dem 25. Juli 2009 offiziell am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die bundesweite Regelung gilt für die Benutzung von Radwegen und Straßen (wenn keine Radwege vorhanden), die nicht Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind. In Einzelfällen wird auch die Nutzung anderer Verkehrsflächen z. B. für Stadtführungen per Ausnahmegenehmigung erlaubt. Formale Voraussetzungen für einen ungehinderten Fahrspaß sind ein Mofa-Führerschein sowie eine nachweisbare Haftpflichtversicherung. Wer möchte nicht lautlos, emissionsfrei und ohne Parkplatzproblem in der Innenstadt unterwegs sein. In 12 Bundesländern war dies mit SEGWAYS bisher nur per Ausnahmegenehmigung möglich. Nun wurde die Nutzung der neuartigen Stehroller im öffentlichen Verkehr vom Bundesrat mit großer Mehrheit verabschiedet. Als neuartiges Personenbeförderungsmittel ist der SEGWAY lange Zeit keiner Fahrzeugkategorie eindeutig zuzuordnen gewesen. Wer bisher den umweltfreundlichen Elektroroller SEGWAY fahren wollte, musste sich erst mit umständlichen und zeitaufwändigen Behördengängen bei der zuständigen Landesregierung eine Einzel-Ausnahmegenehmigung einholen. Der unbegrenzte SEGWAY-Fahrspaß hörte allerdings beim Überqueren der Landesgrenze auf. Denn hier galten schon wieder die rechtlichen Regelungen des Nachbarlandes. Umfangreiche Crash-Tests des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherer (GDV) sowie ein mehrmonatiger Feldversuch der Technischen Universität Kaiserslautern bestätigten: der SEGWAY Personal Transporter soll am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Nach einem vierjährigen Behördenmarathon hat die Bundesregierung nun eine eigene Fahrzeugklasse geschaffen. Die Fahrzeugklasse läuft unter dem Begriff „elektronische Mobilitätshilfe“, kurz „eMo“, und regelt alle Vorschriften zum SEGWAY im Sinne der Straßenverkehrsordnung.

Die rechtlichen Voraussetzungen im Detail:

  • Es gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung
  • Fahren darf nur, wer mindestens einen Mofaführerschein hat
  • SEGWAYS müssen mit Licht (batteriebetrieben) und Klingel ausgestattet sein
  • Innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen SEGWAYS nur Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege befahren. Wenn diese nicht vorhanden sind, darf auch die Straße genutzt werden
  • Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind nicht erlaubt
  • Gemeindestraßen und Feldwirtschaftswege dürfen befahren werden, wenn keine Radwege vorhanden sind
  • Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen ist möglichst weit rechts zu fahren
  • SEGWAYS dürfen auf Fahrradstraßen nebeneinander fahren, ansonsten muss hintereinander gefahren werden
  • Richtungsänderungen sind durch Handzeichen anzuzeigen
  • Auf Radwegen haben Fußgänger Vorrang, Radfahrern ist das Überholen zu ermöglichen
  • Im Einzelfall und per Ausnahmegenehmigung wird die Nutzung anderer Verkehrsflächen erlaubt. Damit würden weiterhin Stadtführungen in Fußgängerzonen ermöglicht und mobilitätseingeschränkte Menschen können den SEGWAY durchgängig nutzen
  • Die Gesamtbreite des SEGWAY beträgt nicht mehr als 70 cm
  • Das Tragen eines Fahrradhelmes wird empfohlen

Die Verordnung löst die Einzelregelungen der Bundesländer ab.

Aktuelles

05. Februar 2024

Auch 2024 immer Freitags!

SEGWAY Tour durch die Weinberge um 12.00 Uhr und anschließende, optionale ausführliche Weinprobe und Kellerführung um 14.30 Uhr im Baden-Badener Weinhaus am Mauerberg(Die Bezahlung der Weinprobe erfolgt vor Ort.)
Jetzt gleich buchen!

01. Februar 2024

Hallo 2024 🚀

Die ersten Termine für dieses Jahr sind bereits buchbar. Planen & buchen Sie frühzeitig unsere Touren durch Baden-Baden, die Weinberge oder den Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe!

Jetzt anfragen oder direkt buchen!

25. November 2023

NaturPur Events 2024!

Einmalige Erlebnisse für Ihre Gruppe. "Vollmond-Wanderungen", "GIN-Tasting", "Seifenkisten oder Tischkicker bauen, "Stadtrallye" oder eine "Tour durch den Schwarzwald". Exklusiv für Sondergruppen und Incentives!

Weitere Informationen finden Sie HIER

26. Oktober 2023

Jetzt 2024 anfragen!

Entdecken Sie mit uns exklusiv in den Abendstunden den Zoologischen Stadtgarten per SEGWAY! Unsere neuen "Late Bird" Touren sind für Kinder ab 10 Jahren gestattet. Ideal auch für ein Firmen- oder Teamevent!

Alle weitere Informationen gibt es HIER